Allergene

  1. Glutenhaltiges Getreide, nämlich Weizen (wie Dinkel und Khorasan-Weizen), Roggen, Gerste, Hafer oder deren
    Hybridsorten, sowie Erzeugnisse auf Basis dieser Getreidearten, mit Ausnahme von:
    a) Glukosesirupen auf Weizenbasis, einschließlich Dextrose;
    b) Maltodextrinen auf Weizenbasis;
    c) Glukosesirupen auf Gerstenbasis;
    d) Getreide, das zur Herstellung von alkoholischen Destillaten verwendet wird, einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs.
  2. Krustentiere und Krustentierprodukte.
  3. Eier und Eiprodukte.
  4. Fisch und Fischerzeugnisse, mit Ausnahme von:
    a) Fischgelatine, die als Träger für Vitamin- oder Carotinoidpräparate verwendet wird;
    b) Fischgelatine oder Hausenblase, die als Klärmittel in Bier und Wein verwendet wird.
  5. Erdnüsse und Erdnussprodukte.
  6. Sojabohnen und Sojaerzeugnisse, ausgenommen:
    a) vollständig raffiniertes Sojaöl und -fett;
    b) natürliche gemischte Tocopherole (E306), natürliches D-alpha-Tocopherol, natürliches D-alpha-Tocopherylacetat und natürliches D-alpha-Tocopherylsuccinat
    aus Sojabohnen;
    c) Phytosterine und Phytosterinester aus Sojaölen;
    d) Pflanzenstanolester aus Sterolen aus Sojaölen.
  7. Milch und Milcherzeugnisse (einschließlich Laktose), ausgenommen:
    a) Molke zur Herstellung von alkoholischen Destillaten, einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlicher Herkunft;
    b) Lactitol.
  8. Nüsse, nämlich: Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Cashewnüsse, Pekannüsse, Paranüsse, Pistazien,
    Macadamianüsse oder Queensland-Nüsse sowie aus diesen Nüssen hergestellte Erzeugnisse, mit Ausnahme von Nüssen, die zur
    Herstellung von alkoholischen Destillaten, einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs, verwendet werden.
  9. Sellerie und Sellerieprodukte.
  10. Senf und Senfprodukte.
  11. Sesamsamen und Sesamprodukte.
  12. Schwefeldioxid und Sulfite in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/Liter bezogen auf das Gesamt-SO2
    für Produkte, die zum Verzehr angeboten oder gemäß den Anweisungen des Herstellers rekonstituiert werden.
  13. Lupine und Produkte auf Lupinbasis.
  14. Weichtiere und Weichtierprodukte
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Der Gourmet
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